Fragen und Antworten zur E.ON-Hauptversammlung 2009
Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung findet am 6. Mai 2009 in der Grugahalle in Essen statt.
Wie ist die Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung geregelt?
Die Hauptversammlung ist eine Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft, in der diese bestimmte Aktionärsrechte ausüben können. Hierzu zählen das Frage- und Stimmrecht. Jeder Aktionär kann an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist die fristgerechte Eintragung des Aktionärs im Aktienregister sowie die rechtzeitige Anmeldung bis zum Anmeldeschluss.
Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung sowie ein Anmeldeformular übersandt, mit dessen Hilfe sie eine Eintrittskarte bestellen oder Vollmacht und Weisung erteilen können. Diese Möglichkeiten stehen auch im Rahmen eines Online-Services zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger stehen die Einladung sowie weitere Unterlagen im Internet anrufbereit zur Verfügung.
Kann der Aktionär sein Stimmrecht übertragen bzw. sich vertreten lassen?
Generell kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch übertragen. Der Aktionär kann dazu bereits vor der Hauptversammlung bei der Eintrittskartenbestellung eine andere Person bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person erhält dann die Eintrittskarte zugesandt. Alternativ besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft. Beide Wege können schriftlich über das übersandte Anmeldeformular oder per Internet erfolgen.
Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, kann er vor Ort einen anderen Aktionär oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
Zur Hauptversammlung werden alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre eingeladen. Der erste Versand erfolgt nach der Einberufung der Hauptversammlung. Ein weiterer Versand erfolgt zwei Wochen vor der Hauptversammlung an die nach dem Erstversand im Aktien-register eingetragenen Aktionäre.
Nach Ablauf dieser Frist eingetragene Aktionäre werden nicht mehr angeschrieben, haben aber dennoch die Möglichkeit, sich bis zum Anmeldeschluss (1 Woche vor der Haupt-versammlung) zur Hauptversammlung anzumelden.
Ab dem ersten Versandtermin steht eine Aktionärshotline für Fragen zur Einladung und Anmeldung zur Hauptversammlung zur Verfügung. Falls ein Aktionär seine erwartete Einladung nicht erhalten hat, kann über die Hotline überprüft werden, ob die Eintragung des Aktionärs ordnungsgemäß erfolgt ist.
Was macht ein Aktionär, der die Eintrittskarte trotz fristgerechter Bestellung nicht erhalten hat?
Ein Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet hat, kann die Hauptversammlung auch trotz fehlender Eintrittskarte besuchen. Im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle wird die Anmeldung überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die dann zur Teilnahme berechtigt.
Kann ein Aktionär eine Begleitperson mitbringen?
Für die Begleitperson kann der Aktionär eine Gastkarte anfordern.
Kann auch ein Nicht-Aktionär, der an E.ON interessiert ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
Auch Nicht-Aktionäre können mittels einer Gastkarte an unserer Hauptversammlung teilnehmen. Mit dieser Gastkarte sind allerdings keine Stimm- und Rederechte verbunden.
Kann man die Hauptversammlung zeitweise verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die Hauptversammlung zeitweise verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann.
Gibt es ein vollständiges Protokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
